Ordensregel

1. 
Über den Orden

  1. Der Name des Ordens möge fortan „Orden der Versöhnung" - auf Altelfisch „Òrdugh an Ath-rèiteachaidh" - lauten und von jetzt an bis ans Ende aller Tage als Versprechen an Revaria gesehen werden. In alle Sprachen dieser Welt möge er übersetzt und an das Eingangsportal des Hauptsitzes gemeißelt werden, auf das ein jeder, der durch diese Tore tritt, dieses Versprechen vernehmen und in ganz Revaria verbreiten möge.

  2.  Die Mitglieder des Ordens der Versöhnung mögen fortan als Concordianerritter oder kurz als Concordianer bekannt sein und diesen Namen stets in Ehren halten, entstammt er doch dem astoranischen Wort „Concordia", was „Versöhnung" bedeutet. Stets möge man bei der Nennung dieses Namens an das untergegangene Astora denken und so jener dunkler Gefahern gedenken, deren Niedergang der Orden der Versöhnung anstrebt. Kein Mitglied möge je diesen Namen schmähen oder für persönliche Zwecke missbrauchen, bricht er so doch seinen Eid und bringt Schande über den Orden, welcher als Leuchtfeuer des Friedens und der Versöhnung für Arme und Reiche ganz gleich welcher Herkunft stehen möge.

  3. Das übergeordnete Ziel des Ordens sei nun in aller Deutlichkeit der Frieden auf Balora und der Schutz eines jeden, der über diesen geschichtsträchtigen Boden wandelt. Über Jahrtausende wurde diese Erde von Blut, Angst und Verzweiflung getränkt und ach wie oft begab es sich, dass das Leid vieler von der Verdorbenheit weniger begünstigt wurde. Wie oft strebten fremde Mächte nach Einfluss, Reichtum und Rache und vergossen baloranisches Blut und säten Hass und Zwietracht in den Reihen des Volkes.Diesen Gräueltaten nun entsagt der Orden der Versöhnung und leistet allen Bewohnern dieses Landes seinen Eid, zu bewahren, was bewahrt werden kann, zu helfen, wo geholfen werden kann, zu verhandeln, wo verhandelt werden kann und zu kämpfen, wo gekämpft werden muss.

  4.  

„Dem Frieden ein Schild, dem Krieg ein Schwert"sei fortan das Credo des Ordens und damit der Leitspruch eines jeden Concordianers. In aller Schlichtheit, wie es sich für den Orden geziemt, pointiert er den Auftrag des Ordens und diene als Grußwort und zugleich Erkennungsmerkmal seiner Mitglieder, die dadurch stets ihrer obersten Prämisse gedenken mögen.Wer dem Frieden dient, sei ein Schild, denn wer sich dem Frieden verschreibt, der streitet mit Wort, Feder und Schwert zum Schutze anderer.Dem Krieg jedoch ist er ein Schwert, denn er richtet jene, welche den Frieden brechen und den Krieg suchen.

  5.  Das Wappen des Ordens

  6.  
Die Gerichtsbarkeit der Ordensmitglieder unterliegt mit ihrer Aufnahme allein dem Großmeister des Ordens der Versöhnung. Hierbei möge sich der Orden keiner falschen Arroganz hingeben und sich anmaßen, über dem Gesetz ganzer Völker zu stehen, doch ist es ein uunumgängliches Erfordernis, dass sich die Mitglieder des Ordens in ihrer Rolle als Botschafter des Friedens und der Versöhnung absoluter Neutralität versichern können und nicht durch Drohgebärden weltlicher wie geistlicher Herrscher ihr Urteil trüben lassen. Der Großmeister indes sei in seiner Rolle als oberster Concordianer dazu angehalten, sich in Fällen von Unfrieden zwischen dem Orden und anderer Parteien stets in der Diplomatie zu üben und geltendes Recht zu berücksichtigen. .
2. Die Tugenden des Ordens
  1.  Die Anzahl der Tugenden ist auf fünf festgelegt und dies entspricht der Zahl der Finger der rechten Hand, welche man beim Schwur erhebt und ein jedes Ordensmitglied fortan an jenen Eid erinnern möge. Auch sei die Hand fortan eine Hilfe, um keine der Tugenden jemals zu vergessen und Sorge dafür zu tragen, dass ein jeder sich stets bemüht, nach diesen zu handeln und sich unserer Gebote erinnert, bevor er die Hand an den Schwertgriff legt und gewissenhaft in sich geht, ob der damit einhergehende Akt der Gewalt tatsächlich dem Frieden auf der Welt dient.

  2. Armut
    sei nun die erste Tugend eines jeden Ordensmitgliedes und gleichsam die Voraussetzung für die Aufnahme eines Bewerbers. Denn Reichtum verdirbt den Charakter und stärkt niedere Triebe wie Gier, Eitelkeit, Neid und Prunksucht. So möge nun ein jedes Ordensmitglied all seiner weltlichen Güter entsagen. Selbst die Kleidung sei ihnen verwehrt, denn ein jeder möge die Ordenstracht tragen und so die Einheit und Gleichheit innerhalb der Gemeinschaft bekunden. Lediglich Waffen und Rüstungen, sofern vorhanden, seien von dieser Regelung ausgeschlossen, wird doch anerkannt, dass solche für den Schutz eines jeden Ordensmitgliedes garantieren und dies am besten mit dem eigenen Habe gelingt.

  3.  Demut
    ist als zweite Tugend anzustreben, denn jener Unfrieden, der nicht durch weltliche Güter genährt wird, bezieht stattdessen seine Kraft aus verletztem Stolz und falschem Ehrgefühl. Daher sei ein jedes Ordensmitglied dazu angehalten, sich in Demut zu üben und sich stets an seine inneren Werte zu erinnern. Denn wer in sich ruht und mit sich selbst im reinen ist, der ist nicht abhängig von der Meinung anderer und kann über Kränkungen und Spott hinwegsehen, anstatt sie den Geist vergiften und Wut und Kummer gedeihen zu lassen.Auch gegenüber Ordensmitgliedern ist es erstrebenswert, sich stets auf die Demut zu besinnen, denn eine Gemeinschaft, welche aus dem Geist entspringt, einander zu dienen, muss weder Zwist noch Rivalität fürchten, sondern erblüht in der Gewissheit von Vertrauen, Zuwendung und dem gemeinsamen Dienst am Frieden in dieser Welt.

  4.  Friedfertigkeit
    sei nun eine weitere der fünf zentralen Tugenden, ist es doch undenkbar, dass eine streitsüchtige Person in ihrer Rolle als Friedensbotschafter Integrität beweist und ihre Worte auf den fruchtbaren Boden derV erständnis fallen. Mehr noch: Wer es nicht vermag, friedfertig zu sein, der trägt die ersten beiden Tugenden nicht in seinem Herzen.Denn wer nicht nach Reichtum strebt und wem Gier, Neid, Stolz und Ehre fremd sind, der vermag auch keinen Grund zu finden, den Konflikt mit seinen Mitmenschen zu suchen, es sei denn diese brechen von sich aus den Frieden. So sei der einzige Anlass, der ein Ordensmitglied zum Konflikt verleitet, jener, einen bereits existenten Konflikt zu beenden und weiteres Unheil und Leid zu vermeiden.

  5. Mitgefühl
    ist jener Charakterzug, der auf dieser Welt nur allzu selten anzutreffen ist, wird er doch oft als Schwäche ausgelegt und daher aus Diskussionen der Politik und der Macht verbannt. Doch wo andere eine Schwäche sehen, entdecken wir eine Gelegenheit, Frieden zu stiften und diese Welt zu verbessern. So sei nicht derjenige stark unter uns, der imstande ist, zahlreiche Feinde mit dem Schwert niederzustrecken, noch jener, der einen Baum mit bloßen Händen fällen kann, noch jener, der in politischen Debatten stets die stichhaltigsten Argumente liefert. Vielmehr sei der der Stärkste unter uns, der sich in Armut und Demut für jene aufopfert, die die Gesellschaft geringschätzt und jenen Hilfe zuteil kommen lässt, denen andere die Hilfe verweigern. Vor uns möge jeder gleich sein, wenn er in Not zu uns kommt, ganz gleich von welchem Rang und Namen, ob selbstverschuldet oder nicht, ob Einheimischer oder Ausländer. Als einzige Bedingung für unsere Hilfe stellen wir den aufrichtigen Willen, die eigene Situation verbessern zu wollen und dies in Einklang mit unseren Tugenden.

  6. Weisheit
    sei als letzte Tugend weniger eine Voraussetzung sondern vielmehr ein Ziel, nach welchem wir zu streben unser ganzes Leben lang angehalten sind. Denn Mäßigung und Frieden sind zerbrechliche Konstrukte, deren Fortbestand von zahllosen Faktoren abhängen, die wir nur selten alle in ihrer Gänze erfassen können. Was in einer Situation dem Frieden dient, kann einen anderen Konflikt eskalieren lassen und ein jedes Ordensmitglied muss sich der Tatsache bewusst sein, dass wir nur nach Frieden streben können, jedoch nicht die Wahrheit kennen, wie dieser allumfassend gelingt. So ist sich stets vor Augen zu führen, dass es nicht die eine Wahrheit für ganz Revaria gibt, sondern ein jedes Individuum seine eigene Wahrheit in sich trägt und nur eine Komposition dieser Wahrheiten zum Erfolg führen kann. Worin sich aber nun ein jeder von uns üben kann, ist das Erfahren und Erlernen möglichst vieler dieser Wahrheiten, um unseren Horizont stetig zu erweitern und unser Weltbild im konstanten Wandel zu erneuern und zu überprüfen.Dieses Streben nach neuen Erfahrungen und deren Inklusion in das eigene Weltbild sei nun jene Tugend, die der Orden als „Weisheit" festhält.

3. Die Struktur des Ordens
  1. Drei Arten von Ordensmitglieder soll es von nun an geben:

  2. Vollwertige Ordensmitglieder sind jene Mitglieder, die ihren Schwur geleistet haben und das Noviziat durchlaufen haben, welches mit dem Ritterschlag endet. Ihre Anrede soll von diesem Tage an „Concordatus" lauten.
  3. Novizen an sich gelten als Ordensmitglieder, sind jedoch noch nicht dazu berechtigt, sich zur Wahl zu stellen oder an diesen teilzunehmen. Einzige Ausnahme hierbei bildet das Amt des Noviziators, welcher von den Novizen aus den eigenen Reihen erwählt wird. Ihre Anrede sei von heute an „Novize"

  4. Als Letztes sind die Anwärter zu nennen und bei ihnen handelt es sich um jene, welche eine Aufnahme in den Orden anstreben und sich erst noch beweisen müssen, bevor sie ihren Schwur leisten mögen. Ferner sollen sie mit „Anwärter" angesprochen werden.

  5. Die Gleichheit aller vollwertigen Ordensmitglieder stehe hier an erster Stelle, ist es doch eine Tatsache, die wir als wahr erachten, dass Rangunterschiede nur Unfrieden stiften und dem Stolz seiner Träger frönen. Stattdessen nun gesteht der Orden einem jeden Mitglied die gleiche Bedeutung zu und distanziert sich von Ämtern auf Lebenszeit. Ein jeder im Orden möge den anderen Gehör schenken und von ihnen gehört werden. Gleichzeitig aber erkennt der Orden die Notwendigkeit gewisser Ämter, welche ein reibungsloses Miteinander garantieren und Sorge dafür tragen, dass die einzelnen Ordensmitglieder ihre Aufträge zu erfüllen imstande sind.
    Nichtsdestotrotz mögen diese Ämter nicht als Belohnung für hervorragenden Dienste verstanden werden, noch sind diese anzustreben, um Einfluss zu gewinnen oder seinen Wert zu beweisen, sondern sie sollen lediglich als das verstanden werden, was sie auch sind: Ein Dienst an der Gemeinschaft.
    Wer nun einen dieser Dienste übernimmt, der möge sich stets ermahnen, dass er die Verantwortung für das Wohl des Ordens trägt und diese Aufgaben zu dessen Wohl ausführt und gleichsam möge er eigennützige Interessen aus seinem Geist verbannen.

  6. Die Dauer der Ämter sei grundsätzlich auf fünf Jahre bemessen, in welchen der Amtsträger nach bestem Gewissen die bestmögliche Erfüllung seines Dienstes anstreben möge. Die Befristung verdeutlicht an dieser Stelle den Dienstcharakter und erinnert stets daran, dass das Amt an sich keine Belohnung darstellt, sondern vielmehr als Aufgabe verstanden werden soll. Die Festlegung auf fünf Jahre indes ist praktischer, sowie symbolischer Natur und verweist einerseits auf die fünf Tugenden, dient andererseits aber auch dazu, dass zwar ein Wechsel gewährleistet ist, ein jedes Amt aber für eine gewisste Zeit konstant und dadurch effektiv zu verarbeiten vermag, wie es bei jährlichen Wahlen nicht möglich wäre.

  7. Die Wahl der Ämter erfolgt demnach in einem konstanten Fünfjahresintervall und soll fortan am Tag der Wintersonnenwende jedes fünften Jahres erfolgen. Zur Wahl aufstellen lassen kann sich jedes vollwertige Ordensmitglied und auch jedes vollwertige Ordensmitglied ist dazu berechtigt pro Amt eine Stimme für seinen Favoriten abzugeben. Die Wahlen sind dabei grundsätzlich geheim abzuhalten und werden durch eine einfache Mehrheit für einen Kandidaten entschieden.

  8. Wiederwahlen seien grundsätzlich erlaubt und bei gewissenhafter Erfüllung der Dienste auch erstrebenswert, dienen sie doch der Kontinuität des täglichen Lebens und damit der Gewährleistung der Effektivität des Ordens.

  9. Ein Misstrauensvotum kann lediglich vom Großmeister auf Anraten der Ordensmitglieder veranlasst werden. Im Zuge des Verfahrens treffen sich die Mitglieder im Ordenshaus und stimmen für oder gegen den Verbleib des in Frage gestellten in seinem Amt. Für eine Abwahl sind 75% der Stimmen notwendig und sofern dieser Fall eintritt, erfolgt die Neuwahl direkt im Anschluss.Ein Misstrauensvotum ist pro Person nur einmal jährlich möglich.

  10. Der Ordensrat setzt sich aus den neun Amtsinhabern zusammen und findet sich monatlich im Stammsitz des Ordens ein, um die aktuelle Lage zu besprechen und etwaige Entscheidungen zu fällen. Sofern ein Mitglied verhindert ist, kann dessen Stimmrecht nicht übertragen werden, es kann jedoch in seinem Namen eine Stellungnahme verlesen werden, die bei ihren Hörern auf fruchtbaren Boden fallen möge, ist doch jede Meinung stets zu beachten, um ein ganzheitliches Urteil fällen zu können.

  11. Das Amt des Großmeisters
    verweist auf jenes Ordensmitglied, welches der gesamten Gemeinschaft vorsteht und die Geschicke lenkt. Im Sinne eines obersten Diplomaten verkehrt er mit Würdenträgern und fällt in Streitsituationen Entscheidungen, sowie ihm auch die Gerichtsbarkeit des Ordens obliegt. Auch steht ihm allein die Entscheidung zu, die Neutralität des Ordens zu brechen, wenn dies erforderlich ist, um größeres Unheil zu verhindern. In seinem Handeln ist der Großmeister frei und unabhängig, es ist jedoch erwünscht, dass er sich vom Ordensrat beraten lässt.

  12. Das Amt des Domizilars
    verweist auf die Aufgabe eines Haus- und Hofmeisters, dem die Verantwortung über den Stammsitz des Ordens in den Morgul-Klippen zufällt. Die Einquartierung von Gästen, die Aufnahme neuer Anwärter und weitere Aufgaben des täglichen Lebens fallen in seine Verantwortung. In Abwesenheit des Großmeisters fungiert er ebenso als dessen Stellvertreter. Lediglich die Gerichtsbarkeit und die Abkehr von der Neutralität fallen nur in seine Zuständigkeit, sofern der Großmeister nachweislich durch Gefangenschaft, Krankheit oder ähnliches verhindert ist und ihm der Ordensrat diese Rechte mit 2/3-Mehrheit zugesteht.

  13. Das Amt des Custodus
    ist eng mit der Tätigkeit des Domizilars verbunden handelt es sich doch bei diesem um jenes Ordensmitglied, welches für die Bewirtung von Gästen und die Versorgung des Ordens zuständig ist. Denn obwohl der Orden für die Armut eintritt, ist es nicht gewünscht, dass seine Mitglieder Hunger darben, schmälert dies doch die Wirksamkeit seiner Botschaft. So ist es am Custodus, stets für das leibliche Wohl zu sorgen und gleichsam maßregelnd einzuschreiten, sollte sich ein Ordensmitglied der Völlerei hingeben und dadurch seine Integrität schmälern.

  14. Das Amt des Monetarius
    ist vergleichbar mit den Aufgaben eines Schatzmeisters, trägt der Monetarius doch die Verantwortung für die Finanzen des Ordens und bewilligt oder verneint entstehenden Kosten, die durch Reisen, die Versorgung des Ordens oder durch karitative Dienste entstehen. In jedem Treffen des Ordensrates ist eine genaue Auflistung der Ausgaben von ihm vorzulegen und auf Rückfragen hat er Rede und Antwort zu stehen. Gleichwohl möge der Ordensrat wohlwollend auf diese Tätigkeit blicken, ist doch kaum eine Tätigkeit undankbarer, als jene, Geldmittel zu verwalten und dafür die Verantwortung zu tragen.

  15. Das Amt des Ausbilders
    soll von insgesamt drei Ordensmitgliedern besetzt werden, welche sich die Disziplinen des Nah und Fernkampfes untereinander aufteilen mögen. Einer jeder Anwärter im Ordenssitz, sowie jeder Novize, der dort ebenfalls verweilt, ist dazu verpflichtet, sich dem täglichen Training zu unterziehen und so die notwendigen Fähigkeiten zu erwerben, im Dienste des Friedens das Land zu bereisen, ohne um das eigene Leben fürchten zu müssen.

  16. Das Amt des Gladiars
    sei fortan von jenem Ordensmitglied bekleidet, welcher sich mit der Erhaltung der Ausrüstung befasst. Sowohl Waffen, Rüstungen aber auch etwaige Reittiere fallen in dessen Zuständigkeit und mögen von ihm und seinen Gehilfen gehegt werden, als wären es seine eigenen, denn das Leben eines jeden Mitgliedes hängt neben dessen Fähigkeiten von der Qualität seiner Ausrüstung ab und so verstehen wir es als notwendigen und überaus wichtigen Dienst am Orden, dass für diese gebürgt wird.

  17. Das Amt des Oculars
    nun sei das letzte Amt, welches von einem Ordensmitglied bekleidet werden möge. Der Ocular indes ist dazu angehalten, Informationen ganz Baloras und Revarias zu sammeln und sie der Gemeinschaft zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund möge er in Kontakt zu Würdenträgern aller Länder stehen, um stets das Weltgeschehen im Auge behalten zu können, wovon sich der Begriff „Ocular" ableitet. Auch sei es ihm gestattet, Ordensmittel zu verwenden, um Informanten aus der einfachen Bevölkerung zu verpflichten und so eine möglichst vielschichtige Beurteilung der politichen Lage zu ermöglichen.

  18. Das Amt des Noviziators
    sei nun jenes Amt, welches von einem würdigen Novizen bekleidet wird, der fortan als Sprecher aller Novizen deren Interessen im Rat vertritt. Obgleich natürlich der Ordensrat stets das Wohl aller Mitglieder im Auge haben möge, ist uns bewusst, dass nur allzu leicht einzelne Gruppen vernachlässigt werden können. Dies nun soll mit der Schaffung des Amtes des Noviziators verhindert werden. Sofern nun der Amtsinhaber sein Noviziat beendet, möge unverzüglich eine Neuwahl stattfinden, um dieses Amt neu zu vergeben. Aus diesem Grund ist jenes Amt von der Wahl alle fünf Jahre ausgenommen.

  19. Die Aufnahme in den Orden
    Der Aufnahmeritus beschreibt die vorläufige Aufnahme eines Individuums in den Orden und umfasst eine Befragung des Bewerbers hinsichtlich seiner Motive und Fähigkeiten. Zudem behält der Orden sich vor, Erkundigungen über den Bewerber bei etwaigen Institutionen einzuholen, gleichwohl diese nur der Auskunft dienen und reuige Verbrecher gleichermaßen geduldet werden, wie unbescholtene Bürger oder Adelssprösslinge. Mit der vorläufigen Aufnahme in den Orden und dem Überwerfen der Anwärterkluft erlischt indes die Gerichtsbarkeit gegenüber allen Instanzen außerhalb des Ordens. Als Mindetsalter für eine Aufnahme legen wir nun eine Grenze von 12 Jahren fest.

  20. Der Anwärterstatus
    möge nun an willige Männer und Frauen vergeben werden, die mit aufrichtigem Herzen nach Frieden streben und diesem ein eifriger Diener sein möchten. Ihre Berufung erfolge auf Widerruf und nach dieser seien sie auf ihren Charakter zu prüfen, ob sie sich als Friedensdiener eignen. Mindestens ein Jahr lang möge diese Phase dauern, jedoch mindestens so lange, bis der Anwärter die Volljährigkeit erlangt.

  21. Der Ordenseid
    nun muss von jenen Anwärtern geleistet werden, die sich als engagiert und würdig erwiesen haben, den Orden fortan mit Wort und Tat zu vertreten und sich mit ganzer Seele dem Frieden zu verschreiben. Hierbei wird es notwendig, den Eid zu leisten, wenn ein Anwärter von einem vollwertigen Ordensmitglied als dessen Novize erwählt wird und die Frist der Anwärterschaft abgelaufen ist.
    Der Ordenseid indes lautet wie folgt und möge vor dem Ordensrat und sämtlichen anwesenden Mitgliedern in einer feierlichen Zeremonie gesprochen werden:

    Jener, welcher sich aus freiem Willen der Armut hingibt, strebt nicht nach Reichtum.
    Jener, welcher Stolz und Eitelkeit entsagt, kann Kränkungen vergeben.
    Jener, welcher den Frieden liebt, sucht nicht den Krieg.
    Jener, welcher Mitgefühl empfindet, lernt sein Gegenüber zu verstehen.
    Jener, welcher nach Weisheit strebt, meidet Zerstörung und Tod.
    Jener, welcher diesen Idealen folgt, trägt weder Wut noch Hass im Herzen.
    Jener, welcher weder Wut noch Hass im Herzen trägt, kann dem Frieden dienen.
    Er ist dem Frieden ein Schild,
    denn wer sich dem Frieden verschreibt, streitet mit Wort, Feder und Schwert zum Schutze anderer.
    Dem Krieg jedoch ist er ein Schwert,
    denn er richtet jene, welche den Frieden brechen und den Krieg suchen.
    Ich bin dem Frieden ein Schild und dem Krieg ein Schwert.
    Dies gelobe ich bis ans Ende meiner Tage.

  22. Der Novizenrang
    steht nun jenen Mitgliedern zu, welche von einem Ordensritter erwählt und den Eid geleistet haben. Fortan dient er als persönlicher Begleiter des Ordensmitgliedes, welches ihn erwählte und wird von ihm persönlich in allen Ordensbelangen unterwiesen. Er ist ihm allein direkt unterstellt und funigert gleichermaßen als dessen Schutzbefohlener, wodurch sämtliche seiner Verfehlungen auf seinen Meister zurückfallen. Als Zeichen seines Statuses wird ihm die Novizentracht verliehen. Das Noviziat indes möge mindestens zwei Jahre und höchstens zehn Jahre andauern und in dieser Zeit möge der Novize seinem Meister beweisen, dass er dazu imstande ist, den Orden als Ritter zu vertreten. Gelingt ihm dies nicht, so ist er aus dem Orden zu entlassen und man möge ihn mit ausreichend Geld ausstatten, um sich eine Existenzgrundlage schaffen zu können.

  23. Der Ritterschlag
    sei nun der letzte Schritt auf dem Pfad zum vollwertigen Ordensmitglied und wird ermöglicht, wenn ein Ordensmitglied seinen schutzbefohlenen Novizen als würdig erachtet und dem Ordensrat präsentiert. Dieser prüft den Bewerber nun in Fragen der Diplomatie, des Rechts, der Kampfkunst und allen voran des Charakters, bevor jener bei erfolgreichem Bestehen zur Wintersonnenwende im Anschluss an die Wahlen vom Großmeister zum Ritter geschlagen werden möge und dabei seinen Eid erneuere, bevor ihm die Ordenstracht verliehen wird. Auch erhält er dort seine eigene Waffe aus Mithril überreicht und diese ziert von nun an das Wappen des Ordens. Aufgrund dieser Regelung ist es nun Mitgliedern in ihrem ersten Jahr als vollwertiger Ritter nicht möglich, ein Amt innerhalb des Ordens zu bekleiden.

  24. Weltliche Güter
    welche der Ordensanwärter mit sich führt werden bei dessen Aufnahme dem Orden übergeben und gemeinnützig veräußert. Obgleich nun die Mitglieder des Ordens Armut geloben, erkennen wir an, dass eine karitative Arbeit im Dienste des Friedens nicht ohne monetäre Mittel zu gelingen vermag. Aus diesem Grund nun behält der Orden den Erlös aus der Veräußerung weltlicher Güter in der Gemeindekasse, über welche der Monetarius wacht.

  25. Das Verhältnis zu Welt und Religion
    Weltliche Besitztümer dienen nicht dem Frieden, sondern führen zu Neid, Gier und Korruption. Darum sei jedweder weltlicher Besitz eines Einzelnen – mit Ausnahme der Ausrüstung am Körper- zu verneinen, selbst wenn dies als Geschenk gedacht ist. Ganz gleich ob Talisman, Schmuck, Kleidung oder Geld, ein Ordensmitglied trage stets nur das bei sich, was der Orden ihm zugestanden hat oder aber das, was er dem Orden überbringen möge.

  26. Titel
    außerhalb der Reihen des Ordens seien strengstens verboten und ausnahmslos untersagt, doch sei den Anwärtern die Freiheit eingeräumt, ihre Entscheidung gewissenhaft zu prüfen und nach reiflicher Überlegung zu fällen. So mögen die Titel erst mit der Aufnahme des Noviziats erlöschen, doch möge man die Anwärter bereits während ihrer Probezeit nicht mehr mit diesen ansprechen.

  27. Erbansprüche
    seien ebenso verboten wie Titel und verhalten sich identisch zu diesen. So erlöschen mit dem Beginn des Noviziats auch sämtliche Erbansprüche und diese sind nicht wiederherstellbar. Selbst in Fällen, in welchen das Ordensmitglied Alleinerbe oder Letzter seines Hauses wäre, ist es ihm untersagt, das Erbe anzunehmen. Aus diesem Grund sei ein Ordensanschluss wohlweislich zu überlegen.

  28. Familienbanden
    sind von zwiespältiger Natur, können sie doch das Urteilsvermögen eines Einzelnen durchaus trüben, andererseits aber existiert eine ihnen innewohnende Kraft, die zahlreiche Männer und Frauen zu großen Taten und unleugbarer Stärke befähigt. So sei es fortan so, dass die Familie auch einem Ordensmitglied nicht fremd werden möge, doch dass in politischen Belangen ein jedes Ordensmitglied Abstand davon nimmt, Entscheidungen zu fällen, in welchen die eigene Familie involviert sei. In solcherlei Fällen möge er die Verantwortung einem anderen Ordensmitglied oder dem Großmeister überlassen.

  29. Religiöse Überzeugungen
    weisen eine ähnliche Dualität wie Familienbanden auf und so sei es einem jedem Ordensmitglied gewährt, seine Religion frei zu wählen und sich diese von niemanden verbieten lassen zu können. Doch sei auch gesagt, dass die Religion fortan eine Privatsache sei und als solche zu behandeln sein möge.Als solche hat sie keinerlei Platz in politischen und diplomatischen Belangen und möge nur berücksichtigt werden, wenn der zugrundeliegende Konflikt diese als Ursache hat. Betrifft es nun die eigene religiöse Gesinnung, so sei wie im Falle der eigenen Familie zu verfahren und man möge die Verantwortung abgeben.

  30. Sexualität
    sei eines jeden Mannes und einer jeden Frau Privatsache. Obgleich manche Religionen die Heterosexualität als einzige Form der Liebe akzeptieren, so wollen wir davon Abstand nehmen und die Liebe mehren, wo sie zu mehren ist. Denn überall dort wo reine, unverfälschte Liebe einkehrt, erblüht der Frieden und so wollen wir die Liebe nicht beschneiden, so wie wir auch den Frieden nicht beschneiden möchten.

  31. Beziehungen
    seien daher einem jedem Ordensmitglied gestattet. Doch möge man sie nur nach reiflicher Überlegung und mit Gewissheit im Herzen eingehen. Niemals möge man leichtfertig oder aus reiner Lust heraus eine Bindung eingehen oder gar Zerstreuung für einen Abend suchen. Denn wer dies tut, der missbraucht die Liebe und schadet dem Frieden unter seinen Mitmenschen. Doch wer nach echter Liebe strebt und sie in einer erfüllenden Beziehung findet, dem sei dies gestattet.

  32. Kinder sind die Frucht der Liebe und tragen das Potential in sich, das Gute und Reine zu erkennen, wo der Blick der Erwachsenen getrübt ist. Daher sei keinem Ordensmitglied das Recht auf Kinder verwehrt und der Orden möge für deren Unterhalt aufkommen. Doch möge man nur Kinder zeugen, wenn man willig ist, für jene zu sorgen, sie in der rechten Lehre zu unterweisen und ihnen all jenes mit auf den Weg zu geben, dass sie das Potential besitzen, die Welt zu einem besseren Ort werden zu lassen.

4. 
Verhaltensregeln & Verbote

  1. Die Kleiderordnungsei von jedem Mitglied zu beachten und auch außerhalb des Ordenssitzes stets zu beachten, handelt es sich doch bei einem Leben als Ordensritter nicht um einen Beruf, den man für eine gewisse Zeit ausübt, sondern um eine säkulare Berufung, welche verlangt, zu jeder Tages- und Nachtzeit Rede und Antwort zu stehen und Bekenntnis abzulegen. Selbst in Zeiten größter Not möge man sein Gewand nie veräußern und so verdeutlichen, dass man noch in der größten Notlage an dem Ideal des Friedens festhält.
    Fortan bestehe nun die Gewandung eines Ordensmitgliedes aus einem Kapuzenmantel, auf welchem auf Herzhöhe das Ordenswappen aufgenäht sei, und einem paar schwarzer Handschuhe, deren Innenseiten mit den fünf Tugenden des Ordens und seinem Wahlspruch bestickt sind. So sei nun gewährleistet, dass ein Mitglied seine Waffe stets nur im Einklang mit der Ordensregel und seinem Gewissen ziehe und nicht aus niederen Motiven.Die Farbe des Umhangs indes sei abhängig vom Status des Mitgliedes.

  2. So trage ein Anwärter eine weißen Umhang, um zu verdeutlichen, dass er als unbeschriebenes Blatt an den Orden herantrat und seine bisherigen Vergehen weder von Belang sind, noch geahndet werden.

  3. Ein Novize indes trage von nun an einen grauen Umhang, denn Grau ist die Farbe des Unrats, des Staubes und der Armut und all dies möge der Novize sich stets vor Augen halten, denn weder wird er je ein Leben in Reichtum, noch ein Leben aus Eigennutz führen, sondern stets dazu bereits sein, seine eigenen Hände zu beschmutzen, um anderen zu dienen.

  4. Ein Ritter nun wird bei seinem Ritterschlag mit einem schwarzen Mantel ausgestattet, welcher im Gegensatz zu den farbenreichen Wappen und Bannern des Adels und reicher Häuser steht und keinem dieser Gruppen verpflichtet ist. Im Gegensatz zu Soldaten, deren Waffenröcke die Farben der Geldgeber zieren, sei der Mantel des Ordensritters von schlichtem Schwarz und drückt dessen absolute Neutralität aus.

  5. Das Tragen der Kapuze
    unterliegt ebenfalls eine festen jedoch simplen Regelung, ist diese doch lediglich im Zuge eines Kampfes zu tragen. Im Alttag, in Verhandlungen oder auf Reisen sei das Gesicht des Ordensmitgliedes stets erkennbar, tritt er doch in seiner Rolle als Friedensbotschafter nicht nur im Namen des Ordens sondern mit seiner ganzen Persönlichkeit auf und scheut sich nicht davor, dass sein Name mit diesem Ideal in Verbindung gebracht wird. Lediglich bei schlechter Witterung sei das Tragen einer Kapuze außerhalb eines Kampfes gestattet. Im Kampf indes nun möge die Kapuze ausnahmslos getragen werden, ist es doch in der Ordensregel verankert, dass ein Mitglied in solche nur verwickelt ist, wenn es dem Frieden dient. Duelle um Ehre, Ansehen oder Reichtum, bei denen die Persönlichkeit des Mitgliedes relevant sind, sind jedoch ausnahmslos verboten, weshalb es unnnötig erscheint, im Kampf ein bestimmtes Mitglied erkennen zu müssen. Auch die Gefahr, Ruhm und Ehre durch heroische Taten zu ernten soll so unterbunden werden, sodass ein Ordensritter, welcher sich zum Kampf genötigt sieht, sich stets nur auf den Frieden und die Harmonie konzentrieren möge.

  6. Entlohnung
    möge von Ordensmitgliedern niemals gefordert werden, ist es doch die Prämisse des Ordens, seine Hilfe einer jeden bedürftigen Seele Revarias zukommen zu lassen. Daher sei es unlauter, eine Bezahlung für jene Hilfe zu verlangen, auch wenn diese dem Orden zuteil kommen würde. Es sei euch daher verboten, Lohn zu fordern.

  7. Niedere Arbeit
    sei ein Wort, welches für euch nicht existieren möge, denn wer Demut und Armut lebt, dem ist keine Arbeit zuwider, wenn sie dem Frieden dient. Doch möget ihr euch auch nicht unter Wert verkaufen und euch dort bemühen, wo andere sich abmühen. „Hilfe zur Selbsthilfe" sei euer Leitspruch und ihr verrichtet ohne Gegenleistung jene Arbeit, die anderen nicht dazu im Stande sind, ohne Murren und Klagen.

  8. Die Annahme von Spenden
    sei euch hingegen gestattet, denn diese fordert ihr nicht für eure Dienste, sondern erhaltet sie für eure Erfolge aus reiner Dankbarkeit. Dabei möget ihr jedwede Spende gleichermaßen schätzen, sei es nun Obdach in einer Bauernhütte oder aber das Geldgeschenk eines Edelmannes. Dies möget ihr annehmen und bei eurer Rückkehr dem Monetarius übergeben, auf dass dieser es dem Ordensvermögen zukommen lasse. Keine Spende möget ihr für euch behalten, ist des doch der Weg zu Gier und Niedertracht.

  9. Die magische Künste
    seien niemandem von euch verboten und wer sich als Ordensmitglied in diesen übt, der sei ermutigt, sie im Dienste der Gemeinschaft zu nutzen. Doch hütet euch gleichermaßen vor den Verlockungen der Macht, welche der Magie inne wohnen, vermag sie doch Unrecht und Kriege zu fördern und die Allmachtsträume ihres Benutzers zu nähren.

  10. Ehebruch
    sei die einzige Praktik im Bereich der persönlichen Beziehungen eines Ordensmitgliedes, welches der Orden untersagt. So stehe doch für den Orden die Würde des Menschen im Vordergrund und ein jeder, der seinen Partner oder seine Partnerin dem Ehebruch überlässt, spricht diesem zugleich die Würde als gleichwertiges Wesen ab. So nun die Liebe zwischen zwei Wesen doch erlischt, so gebietet der Orden Anstand und Pflichtbewusstsein, auf dass in Einklang mit den Tugenden ein klärendes Gespräch dem Frieden untereinander dient und unterdrückte Konflikte nicht dem Krieg dienen.

  11. Alkoholkonsum
    sei als solcher ebenso wenig untersagt. Doch von Trunkenheit und hemmungslosen Gelagen sei Abstand zu nehmen, entfremdet euch diese Praktik doch nur von eurer Aufgabe des Friedens.

  12. Das rechte Maß
    sei fortan jene Regel, die euch im täglichen Leben begleiten möge. Denn kein Buch der Welt ist imstande, euch Anleitung und Weisung für jedwede Lebenslage zu bieten. Und so gibt der Orden seinen Mitgliedern die fünf Tugenden als Grundpfeiler der Moral mit auf die Reise und fordert einen jeden Mann und eine j de Frau dazu auf, diese zu rate zu ziehen und unter dem Blickwinkel des „rechten Maßes" zu setzen, welches meint, dass jedwede Handlung und jedwedes Objekt seine Daseinsberechtigung besitzt und nur durch übermäßigen Gebrauch in etwas Schlechtes gekehrt wird.
    Jenes „Maßhalten" sei nun die primäre Haltung eines Ordensmitgliedes und begleite diese auf ihren Reisen wie ein treues Ross.

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Testulam-Wald