Ämter des Ordens

  • Großmeister [Argos Elvehan]
    Das Amt des Großmeisters verweist auf jenes Ordensmitglied, welches der gesamten Gemeinschaft vorsteht und die Geschicke lenkt. Im Sinne eines obersten Diplomaten verkehrt er mit Würdenträgern und fällt in Streitsituationen Entscheidungen, sowie ihm auch die Gerichtsbarkeit des Ordens obliegt. Auch steht ihm allein die Entscheidung zu, die Neutralität des Ordens zu brechen, wenn dies erforderlich ist, um größeres Unheil zu verhindern. In seinem Handeln ist der Großmeister frei und unabhängig, es ist jedoch erwünscht, dass er sich vom Ordensrat beraten lässt.

  • Domizilar [Amalia aus Perona]
    Das Amt des Domizilars verweist auf die Aufgabe eines Haus- und Hofmeisters, dem die Verantwortung über den Stammsitz des Ordens in den Morgul-Klippen zufällt. Die Einquartierung von Gästen, die Aufnahme neuer Anwärter und weitere Aufgaben des täglichen Lebens fallen in seine Verantwortung. In Abwesenheit des Großmeisters fungiert er ebenso als dessen Stellvertreter. Lediglich die Gerichtsbarkeit und die Abkehr von der Neutralität fallen nur in seine Zuständigkeit, sofern der Großmeister nachweislich durch Gefangenschaft, Krankheit oder ähnliches verhindert ist und ihm der Ordensrat diese Rechte mit 2/3-Mehrheit zugesteht.

  • Custodus [unbesetzt]
    Das Amt des Custodus ist eng mit der Tätigkeit des Domizilars verbunden handelt es sich doch bei diesem um jenes Ordensmitglied, welches für die Bewirtung von Gästen und die Versorgung des Ordens zuständig ist. Denn obwohl der Orden für die Armut eintritt, ist es nicht gewünscht, dass seine Mitglieder Hunger darben, schmälert dies doch die Wirksamkeit seiner Botschaft. So ist es am Custodus, stets für das leibliche Wohl zu sorgen und gleichsam maßregelnd einzuschreiten, sollte sich ein Ordensmitglied der Völlerei hingeben und dadurch seine Integrität schmälern.

  • Monetarius [unbesetzt]
    Das Amt des Monetarius ist vergleichbar mit den Aufgaben eines Schatzmeisters, trägt der Monetarius doch die Verantwortung für die Finanzen des Ordens und bewilligt oder verneint entstehenden Kosten, die durch Reisen, die Versorgung des Ordens oder durch karitative Dienste entstehen. In jedem Treffen des Ordensrates ist eine genaue Auflistung der Ausgaben von ihm vorzulegen und auf Rückfragen hat er Rede und Antwort zu stehen. Gleichwohl möge der Ordensrat wohlwollend auf diese Tätigkeit blicken, ist doch kaum eine Tätigkeit undankbarer, als jene, Geldmittel zu verwalten und dafür die Verantwortung zu tragen.

  • 1. Ausbilder [unbesetzt]
    Das Amt des Ausbilders soll von insgesamt drei Ordensmitgliedern besetzt werden, welche sich die Disziplinen des Nah und Fernkampfes untereinander aufteilen mögen. Einer jeder Anwärter im Ordenssitz, sowie jeder Novize, der dort ebenfalls verweilt, ist dazu verpflichtet, sich dem täglichen Training zu unterziehen und so die notwendigen Fähigkeiten zu erwerben, im Dienste des Friedens das Land zu bereisen, ohne um das eigene Leben fürchten zu müssen.

  • 2. Ausbilder [unbesetzt]
    Das Amt des Ausbilders soll von insgesamt drei Ordensmitgliedern besetzt werden, welche sich die Disziplinen des Nah und Fernkampfes untereinander aufteilen mögen. Einer jeder Anwärter im Ordenssitz, sowie jeder Novize, der dort ebenfalls verweilt, ist dazu verpflichtet, sich dem täglichen Training zu unterziehen und so die notwendigen Fähigkeiten zu erwerben, im Dienste des Friedens das Land zu bereisen, ohne um das eigene Leben fürchten zu müssen.

  • 3. Ausbilder [unbesetzt]
    Das Amt des Ausbilders soll von insgesamt drei Ordensmitgliedern besetzt werden, welche sich die Disziplinen des Nah und Fernkampfes untereinander aufteilen mögen. Einer jeder Anwärter im Ordenssitz, sowie jeder Novize, der dort ebenfalls verweilt, ist dazu verpflichtet, sich dem täglichen Training zu unterziehen und so die notwendigen Fähigkeiten zu erwerben, im Dienste des Friedens das Land zu bereisen, ohne um das eigene Leben fürchten zu müssen.

  • Gladiar
    Das Amt des Gladiars sei fortan von jenem Ordensmitglied bekleidet, welcher sich mit der Erhaltung der Ausrüstung befasst. Sowohl Waffen, Rüstungen aber auch etwaige Reittiere fallen in dessen Zuständigkeit und mögen von ihm und seinen Gehilfen gehegt werden, als wären es seine eigenen, denn das Leben eines jeden Mitgliedes hängt neben dessen Fähigkeiten von der Qualität seiner Ausrüstung ab und so verstehen wir es als notwendigen und überaus wichtigen Dienst am Orden, dass für diese gebürgt wird.

  • Ocular [Terea Korweyn]
    Das Amt des Oculars nun sei das letzte Amt, welches von einem Ordensmitglied bekleidet werden möge. Der Ocular indes ist dazu angehalten, Informationen ganz Baloras und Revarias zu sammeln und sie der Gemeinschaft zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund möge er in Kontakt zu Würdenträgern aller Länder stehen, um stets das Weltgeschehen im Auge behalten zu können, wovon sich der Begriff „Ocular" ableitet. Auch sei es ihm gestattet, Ordensmittel zu verwenden, um Informanten aus der einfachen Bevölkerung zu verpflichten und so eine möglichst vielschichtige Beurteilung der politichen Lage zu ermöglichen.

  • Noviziator [Trissaya Solembum]
    Das Amt des Noviziators sei nun jenes Amt, welches von einem würdigen Novizen bekleidet wird, der fortan als Sprecher aller Novizen deren Interessen im Rat vertritt. Obgleich natürlich der Ordensrat stets das Wohl aller Mitglieder im Auge haben möge, ist uns bewusst, dass nur allzu leicht einzelne Gruppen vernachlässigt werden können. Dies nun soll mit der Schaffung des Amtes des Noviziators verhindert werden. Sofern nun der Amtsinhaber sein Noviziat beendet, möge unverzüglich eine Neuwahl stattfinden, um dieses Amt neu zu vergeben. Aus diesem Grund ist jenes Amt von der Wahl alle fünf Jahre ausgenommen.

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Argos, 96
Testulam-Wald