Ämter des Ordens
         
- Großmeister [Argos Elvehan]
Das Amt des Großmeisters verweist auf jenes Ordensmitglied, welches  der gesamten Gemeinschaft vorsteht und die Geschicke lenkt. Im Sinne  eines obersten Diplomaten verkehrt er mit Würdenträgern und fällt in  Streitsituationen Entscheidungen, sowie ihm auch die Gerichtsbarkeit des  Ordens obliegt. Auch steht ihm allein die Entscheidung zu, die  Neutralität des Ordens zu brechen, wenn dies erforderlich ist, um  größeres Unheil zu verhindern. In seinem Handeln ist der Großmeister  frei und unabhängig, es ist jedoch erwünscht, dass er sich vom Ordensrat  beraten lässt.
 
- Domizilar [Amalia aus Perona]
Das Amt des Domizilars verweist auf die Aufgabe eines Haus- und  Hofmeisters, dem die Verantwortung über den Stammsitz des Ordens in den  Morgul-Klippen zufällt. Die Einquartierung von Gästen, die Aufnahme  neuer Anwärter und weitere Aufgaben des täglichen Lebens fallen in seine  Verantwortung. In Abwesenheit des Großmeisters fungiert er ebenso als  dessen Stellvertreter. Lediglich die Gerichtsbarkeit und die Abkehr von  der Neutralität fallen nur in seine Zuständigkeit, sofern der  Großmeister nachweislich durch Gefangenschaft, Krankheit oder ähnliches  verhindert ist und ihm der Ordensrat diese Rechte mit 2/3-Mehrheit  zugesteht.
 
- Custodus [unbesetzt]
Das Amt des Custodus ist eng mit der Tätigkeit des Domizilars  verbunden handelt es sich doch bei diesem um jenes Ordensmitglied,  welches für die Bewirtung von Gästen und die Versorgung des Ordens  zuständig ist. Denn obwohl der Orden für die Armut eintritt, ist es  nicht gewünscht, dass seine Mitglieder Hunger darben, schmälert dies  doch die Wirksamkeit seiner Botschaft. So ist es am Custodus, stets für  das leibliche Wohl zu sorgen und gleichsam maßregelnd einzuschreiten,  sollte sich ein Ordensmitglied der Völlerei hingeben und dadurch seine  Integrität schmälern.
 
- Monetarius [unbesetzt]
Das Amt des Monetarius ist vergleichbar mit den Aufgaben eines  Schatzmeisters, trägt der Monetarius doch die Verantwortung für die  Finanzen des Ordens und bewilligt oder verneint entstehenden Kosten, die  durch Reisen, die Versorgung des Ordens oder durch karitative Dienste  entstehen. In jedem Treffen des Ordensrates ist eine genaue Auflistung  der Ausgaben von ihm vorzulegen und auf Rückfragen hat er Rede und  Antwort zu stehen. Gleichwohl möge der Ordensrat wohlwollend auf diese  Tätigkeit blicken, ist doch kaum eine Tätigkeit undankbarer, als jene,  Geldmittel zu verwalten und dafür die Verantwortung zu tragen.
 
- 1. Ausbilder [unbesetzt]
Das Amt des Ausbilders soll von insgesamt drei Ordensmitgliedern  besetzt werden, welche sich die Disziplinen des Nah und Fernkampfes  untereinander aufteilen mögen. Einer jeder Anwärter im Ordenssitz, sowie  jeder Novize, der dort ebenfalls verweilt, ist dazu verpflichtet, sich  dem täglichen Training zu unterziehen und so die notwendigen Fähigkeiten  zu erwerben, im Dienste des Friedens das Land zu bereisen, ohne um das  eigene Leben fürchten zu müssen.
 
- 2. Ausbilder [unbesetzt]
Das Amt des Ausbilders soll von insgesamt drei Ordensmitgliedern  besetzt werden, welche sich die Disziplinen des Nah und Fernkampfes  untereinander aufteilen mögen. Einer jeder Anwärter im Ordenssitz, sowie  jeder Novize, der dort ebenfalls verweilt, ist dazu verpflichtet, sich  dem täglichen Training zu unterziehen und so die notwendigen Fähigkeiten  zu erwerben, im Dienste des Friedens das Land zu bereisen, ohne um das  eigene Leben fürchten zu müssen.
 
- 3. Ausbilder [unbesetzt]
Das Amt des Ausbilders soll von insgesamt drei Ordensmitgliedern  besetzt werden, welche sich die Disziplinen des Nah und Fernkampfes  untereinander aufteilen mögen. Einer jeder Anwärter im Ordenssitz, sowie  jeder Novize, der dort ebenfalls verweilt, ist dazu verpflichtet, sich  dem täglichen Training zu unterziehen und so die notwendigen Fähigkeiten  zu erwerben, im Dienste des Friedens das Land zu bereisen, ohne um das  eigene Leben fürchten zu müssen.
 
- Gladiar 
Das Amt des Gladiars sei fortan von jenem Ordensmitglied bekleidet,  welcher sich mit der Erhaltung der Ausrüstung befasst. Sowohl Waffen,  Rüstungen aber auch etwaige Reittiere fallen in dessen Zuständigkeit und  mögen von ihm und seinen Gehilfen gehegt werden, als wären es seine  eigenen, denn das Leben eines jeden Mitgliedes hängt neben dessen  Fähigkeiten von der Qualität seiner Ausrüstung ab und so verstehen wir  es als notwendigen und überaus wichtigen Dienst am Orden, dass für diese  gebürgt wird.
 
- Ocular [Terea Korweyn]
Das Amt des Oculars nun sei das letzte Amt, welches von einem  Ordensmitglied bekleidet werden möge. Der Ocular indes ist dazu  angehalten, Informationen ganz Baloras und Revarias zu sammeln und sie  der Gemeinschaft zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund möge er in  Kontakt zu Würdenträgern aller Länder stehen, um stets das Weltgeschehen  im Auge behalten zu können, wovon sich der Begriff „Ocular" ableitet.  Auch sei es ihm gestattet, Ordensmittel zu verwenden, um Informanten aus  der einfachen Bevölkerung zu verpflichten und so eine möglichst  vielschichtige Beurteilung der politichen Lage zu ermöglichen.
 
- Noviziator [Trissaya Solembum]
Das Amt des Noviziators sei nun jenes Amt, welches von einem  würdigen Novizen bekleidet wird, der fortan als Sprecher aller Novizen  deren Interessen im Rat vertritt. Obgleich natürlich der Ordensrat stets  das Wohl aller Mitglieder im Auge haben möge, ist uns bewusst, dass nur  allzu leicht einzelne Gruppen vernachlässigt werden können. Dies nun  soll mit der Schaffung des Amtes des Noviziators verhindert werden.  Sofern nun der Amtsinhaber sein Noviziat beendet, möge unverzüglich eine  Neuwahl stattfinden, um dieses Amt neu zu vergeben. Aus diesem Grund  ist jenes Amt von der Wahl alle fünf Jahre ausgenommen.